Nachweisführung
Abfälle werden hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften als “gefährliche Abfälle” oder “nicht gefährliche Abfälle” eingestuft. Gefährliche Abfälle unterliegen strengeren Anforderungen, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, infolge einer unangemessenen Bewirtschaftung, zu unterbinden oder so weit wie möglich zu beschränken
Die Pflicht zur Nachweisführung haben nur Abfallerzeuger von gefährlichen Abfällen
Bei nicht gefährlichen Abfällen ist eine Überwachung durch Nachweisführung nur im Einzelfall vorgesehen.
Die Zigarettenkippe ist rechtlich ein Abfall zur Verwertung (Restmüll) und somit nicht nachweispflichtig, da „ungefährlich“. Genau hier setzen wir erneut an, da es sich bei der Anzahl toxischer Stoffe in den Filtern, unserer Ansicht nach, um ein Problem-Abfall handelt, der separat und trocken gesammelt werden sollte. Infolgedessen behandeln wir diesen auch dem entsprechend und können für diesen Stoffstrom die jeweiligen Jahresmengen der Sammelpartner, auf Verlangen, nachweisen.
Ihre Prüfungsausschüsse, Auditoren, Kunden, Mitarbeiter, Fremdfirmen im Haus werden staunen, dass es unser System in diesem Ausmaß gibt.
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Erweiterte Herstellerverantwortung
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